Westerhever (dänisch: Vesterhever) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
99 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25881
Vorwahl
04865
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ahndel, Boikenwarft, Edamshar, Heerstraße, Kamphörn, Knutzenswarft, Kratzenberg, Leikenhusen, Rosenhof, Schanze, Schleuse, Siekhof, Sieversbll, Steinhtten, Stufhusen, Tofthof, Westerheversand, Wogemannsburg, Ahndel, Boikenwarft, Edamshar, Heerstraße, Kamphörn, Knutzenswarft, Kratzenberg, Leikenhusen, Rosenhof, Schanze, Schleuse, Siekhof, Sieversbüll, Steinhütten, Stufhusen, Tofthof, Westerheversand, Wogemannsburg
Adressen:
1. Gemeindebüro Westerhever
Westerhever 5
25881 Westerhever
2. Amt Eiderstedt
Eiderstedter Str. 11
25881 Tönning
3. Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein
Stellenweg 1
25832 Tönning
Gemeinde Westerhever – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung