Westerhever (dänisch: Vesterhever) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
99 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25881
Vorwahl
04865
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ahndel, Boikenwarft, Edamshar, Heerstraße, Kamphörn, Knutzenswarft, Kratzenberg, Leikenhusen, Rosenhof, Schanze, Schleuse, Siekhof, Sieversbll, Steinhtten, Stufhusen, Tofthof, Westerheversand, Wogemannsburg, Ahndel, Boikenwarft, Edamshar, Heerstraße, Kamphörn, Knutzenswarft, Kratzenberg, Leikenhusen, Rosenhof, Schanze, Schleuse, Siekhof, Sieversbüll, Steinhütten, Stufhusen, Tofthof, Westerheversand, Wogemannsburg
Adressen:
1. Gemeindebüro Westerhever
Westerhever 5
25881 Westerhever
2. Amt Eiderstedt
Eiderstedter Str. 11
25881 Tönning
3. Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein
Stellenweg 1
25832 Tönning
Gemeinde Westerhever – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.