Westerstede (niederdeutsch Westerstäe) ist die Kreisstadt des Landkreises Ammerland im Nordwesten Niedersachsens.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Ammerland
Einwohner
23.452 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26655
Vorwahlen
04488, 04409
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Burgforde, Fikensolt, Flutter, Haarfurth, Halstrup, Hollriede, Hllstederesch, Hllstederfeld, Ihorst, Klamperesch, Neulanden, Westerstederfeld, Burgforde, Fikensolt, Flutter, Haarfurth, Halstrup, Hollriede, Hüllstederesch, Hüllstederfeld, Ihorst, Klamperesch, Neulanden, Westerstederfeld
Adressen:
1. Stadt Westerstede
Am Markt 1
26655 Westerstede
2. Landkreis Ammerland
Friedrichstraße 4
26655 Westerstede
3. Finanzamt Oldenburg
Bismarckstraße 10
26122 Oldenburg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.