Mit 76.316 Einwohnern ist sie die zweitgrößte Mittelstadt Niedersachsens und eines der Oberzentren im Land Niedersachsen. Wilhelmshaven [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}…ˈhaːfən] (niederdeutsch Willemshaven) ist eine kreisfreie Stadt im Nordwesten Deutschlands
Bundesland
Niedersachsen
Einwohner
75.027 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
26382–26389
Vorwahlen
04421, 04423, 04425
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Wilhelmshaven
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
2. Wasser- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven
Am Knoten 1
26384 Wilhelmshaven
3. Bundespolizeiinspektion Wilhelmshaven
Neuer Weg 23
26386 Wilhelmshaven
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.