Wilsdruff ist eine Kleinstadt am Bach Wilde Sau westlich von Dresden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Sachsen). Sie ist das städtische Zentrum einer „Wilsdruffer Land“ genannten Region, welche sich in etwa mit dem ehemaligen Amtsgerichtsbezirk Wilsdruff deckt.
Wilsdruff ist bekannt durch den Mittelwellensender Funkturm Wilsdruff und die Möbeltischlerei, welche im späteren 19
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
14.474 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 01723 (Grumbach, Helbigsdorf-Blankenstein, Kesselsdorf, Mohorn, Wilsdruff),01737 (Braunsdorf, Kleinopitz, Oberhermsdorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
035204, 035209, 035203 und 0351
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Wilsdruff
Hauptstraße 55
01723 Wilsdruff
2. Einwohnermeldeamt Wilsdruff
Hauptstraße 55
01723 Wilsdruff
3. Ordnungsamt Wilsdruff
Hauptstraße 55
01723 Wilsdruff
Gemeinde Wilsdruff – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.