Wilster ist eine Stadt im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Steinburg
Einwohner
4342 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25554
Vorwahl
04823
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmRitt, AufderHorst, Bischof, Breuel, Bchsenkate, Diekdorf, Dckerstieg, Dwerfeld, Goldbogen, Hackeboe, HinterNeuendorf, Hochfeld, Honigfleth, Kathen, KleinHakeboe, Krtzfleth, Kuskoppermoor, Neufeld, Poßfeld, Rehburg, Rehweg, Rotenmeer, Rumfleth, Salat, Schadendorf, Schotten, Stadtfeld, Steindamm, VorderNeuendorf, AmRitt, AufderHorst, Bischof, Breuel, Büchsenkate, Diekdorf, Dückerstieg, Dwerfeld, Goldbogen, Hackeboe, HinterNeuendorf
Adressen:
1. Stadt Wilster, Markt 1, 25554 Wilster
2. Einwohnermeldeamt Wilster, Markt 1, 25554 Wilster
3. Ordnungsamt Wilster, Markt 1, 25554 Wilster
Gemeinde Wilster – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.