Windischeschenbach (bairisch: Eschawo) ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
4930 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92670
Vorwahl
09681
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bach, Berg, Dornmhle, Gerbersdorf, Gleißenthal, Harleshof, Johannisthal, Lindenhof, Naabdemenreuth, Neuhaus, Nottersdorf, Oberbaumhle, Schnackenhof, Schweinmhle, Wiesenthal, Bach, Berg, Dornmühle, Gerbersdorf, Gleißenthal, Harleshof, Johannisthal, Lindenhof, Naabdemenreuth, Neuhaus, Nottersdorf, Oberbaumühle, Schnackenhof, Schweinmühle, Wiesenthal
Adressen:
1. Stadtverwaltung Windischeschenbach
Hauptstraße 22
95652 Windischeschenbach
2. Ordnungsamt Windischeschenbach
Hauptstraße 22
95652 Windischeschenbach
3. Bauamt Windischeschenbach
Hauptstraße 22
95652 Windischeschenbach
Gemeinde Windischeschenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.