Windischeschenbach (bairisch: Eschawo) ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
4930 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92670
Vorwahl
09681
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bach, Berg, Dornmhle, Gerbersdorf, Gleißenthal, Harleshof, Johannisthal, Lindenhof, Naabdemenreuth, Neuhaus, Nottersdorf, Oberbaumhle, Schnackenhof, Schweinmhle, Wiesenthal, Bach, Berg, Dornmühle, Gerbersdorf, Gleißenthal, Harleshof, Johannisthal, Lindenhof, Naabdemenreuth, Neuhaus, Nottersdorf, Oberbaumühle, Schnackenhof, Schweinmühle, Wiesenthal
Adressen:
1. Stadtverwaltung Windischeschenbach
Hauptstraße 22
95652 Windischeschenbach
2. Ordnungsamt Windischeschenbach
Hauptstraße 22
95652 Windischeschenbach
3. Bauamt Windischeschenbach
Hauptstraße 22
95652 Windischeschenbach
Gemeinde Windischeschenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.