Die Stadt ist nur dünn besiedelt. Wittmund ist eine Stadt im Nordwesten Niedersachsens und Kreisstadt des gleichnamigen ostfriesischen Landkreises
Bundesland
Landkreis
Einwohner
20.433 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26409
Vorwahlen
04462, 04464, 04466, 04467, 04973
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Algershausen, Aselerwarf, Barg, Dohusen, Grashausen, Hattersum, Hohebier, Hohehörn, Hornum, Horst, Klinge, Mosewarfen, Nenndorf, Nortis, Steinhamm, Steinhof, Uttel, Algershausen, Aselerwarf, Barg, Dohusen, Grashausen, Hattersum, Hohebier, Hohehörn, Hornum, Horst, Klinge, Mosewarfen, Nenndorf, Nortis, Steinhamm, Steinhof, Uttel
Adressen:
Stadtverwaltung Wittmund
Hauptstraße 9
26409 Wittmund
Landkreis Wittmund
Feldstraße 5
26409 Wittmund
Gemeinde Wangerland
Am Sportplatz 1
26434 Wangerland
Gemeinde Wittmund – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.