Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wittmund

Die Stadt ist nur dünn besiedelt. Der Fläche nach ist sie die größte Stadt Ostfrieslands, von ihrer Einwohnerzahl her liegt sie mit 20.363 hinter Emden, Aurich, Leer und Norden an fünfter Stelle
Bundesland
Landkreis
Einwohner
20.433 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26409
Vorwahlen
04462, 04464, 04466, 04467, 04973
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Algershausen, Aselerwarf, Barg, Dohusen, Grashausen, Hattersum, Hohebier, Hohehörn, Hornum, Horst, Klinge, Mosewarfen, Nenndorf, Nortis, Steinhamm, Steinhof, Uttel, Algershausen, Aselerwarf, Barg, Dohusen, Grashausen, Hattersum, Hohebier, Hohehörn, Hornum, Horst, Klinge, Mosewarfen, Nenndorf, Nortis, Steinhamm, Steinhof, Uttel
Adressen:
Stadtverwaltung Wittmund
Hauptstraße 9
26409 Wittmund

Landkreis Wittmund
Feldstraße 5
26409 Wittmund

Gemeinde Wangerland
Am Sportplatz 1
26434 Wangerland
Gemeinde Wittmund – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.