Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wittmund

Die Stadt ist nur dünn besiedelt. Wittmund ist eine Stadt im Nordwesten Niedersachsens und Kreisstadt des gleichnamigen ostfriesischen Landkreises
Bundesland
Landkreis
Einwohner
20.433 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26409
Vorwahlen
04462, 04464, 04466, 04467, 04973
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Algershausen, Aselerwarf, Barg, Dohusen, Grashausen, Hattersum, Hohebier, Hohehörn, Hornum, Horst, Klinge, Mosewarfen, Nenndorf, Nortis, Steinhamm, Steinhof, Uttel, Algershausen, Aselerwarf, Barg, Dohusen, Grashausen, Hattersum, Hohebier, Hohehörn, Hornum, Horst, Klinge, Mosewarfen, Nenndorf, Nortis, Steinhamm, Steinhof, Uttel
Adressen:
Stadtverwaltung Wittmund
Hauptstraße 9
26409 Wittmund

Landkreis Wittmund
Feldstraße 5
26409 Wittmund

Gemeinde Wangerland
Am Sportplatz 1
26434 Wangerland
Gemeinde Wittmund – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.