Der Fläche nach ist sie die größte Stadt Ostfrieslands, von ihrer Einwohnerzahl her liegt sie mit 20.363 hinter Emden, Aurich, Leer und Norden an fünfter Stelle. Die Stadt ist nur dünn besiedelt
Bundesland
Landkreis
Einwohner
20.433 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26409
Vorwahlen
04462, 04464, 04466, 04467, 04973
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Algershausen, Aselerwarf, Barg, Dohusen, Grashausen, Hattersum, Hohebier, Hohehörn, Hornum, Horst, Klinge, Mosewarfen, Nenndorf, Nortis, Steinhamm, Steinhof, Uttel, Algershausen, Aselerwarf, Barg, Dohusen, Grashausen, Hattersum, Hohebier, Hohehörn, Hornum, Horst, Klinge, Mosewarfen, Nenndorf, Nortis, Steinhamm, Steinhof, Uttel
Adressen:
Stadtverwaltung Wittmund
Hauptstraße 9
26409 Wittmund
Landkreis Wittmund
Feldstraße 5
26409 Wittmund
Gemeinde Wangerland
Am Sportplatz 1
26434 Wangerland
Gemeinde Wittmund – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.