Sie liegt im Nordwesten Nordrhein-Westfalens am unteren Niederrhein. In der unmittelbaren Nähe des Stadtkerns befanden sich vor etwa 2000 Jahren ein römisches Legionslager, Vetera, sowie die Colonia Ulpia Traiana. Chr
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
21.502 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46509
Vorwahlen
02801, 02802, 02804
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Lttingen, Mörmter, Wardt, Lüttingen, Mörmter, Wardt
Adressen:
1. Stadt Xanten
Friedrichstraße 1
46509 Xanten
2. Einwohnermeldeamt Xanten
Friedrichstraße 1
46509 Xanten
3. Ordnungsamt Xanten
Friedrichstraße 1
46509 Xanten
Gemeinde Xanten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.