Zwiesel ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Regen und seit 1972 ein staatlich anerkannter Luftkurort
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
8984 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94227
Vorwahl
09922
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ableg, Außenried, Bärnzell, Burgstall, Glasberg, Griesbach, Innenried, Lichtenthal, Lindbergmhle, Oberlindbergmhle, Paulisäge, Reisachmhle, Scheuereck, Schleicher, Zwieselberg, Ableg, Außenried, Bärnzell, Burgstall, Glasberg, Griesbach, Innenried, Lichtenthal, Lindbergmühle, Oberlindbergmühle, Paulisäge, Reisachmühle, Scheuereck, Schleicher, Zwieselberg
Adressen:
Stadtverwaltung Zwiesel
Am Rathaus 1
94227 Zwiesel
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Schwabenstraße 24
94227 Zwiesel
Landratsamt Regen
Wiesenstraße 1
94209 Regen
Gemeinde Zwiesel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.