Zwiesel ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Regen und seit 1972 ein staatlich anerkannter Luftkurort
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
8984 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94227
Vorwahl
09922
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ableg, Außenried, Bärnzell, Burgstall, Glasberg, Griesbach, Innenried, Lichtenthal, Lindbergmhle, Oberlindbergmhle, Paulisäge, Reisachmhle, Scheuereck, Schleicher, Zwieselberg, Ableg, Außenried, Bärnzell, Burgstall, Glasberg, Griesbach, Innenried, Lichtenthal, Lindbergmühle, Oberlindbergmühle, Paulisäge, Reisachmühle, Scheuereck, Schleicher, Zwieselberg
Adressen:
Stadtverwaltung Zwiesel
Am Rathaus 1
94227 Zwiesel
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Schwabenstraße 24
94227 Zwiesel
Landratsamt Regen
Wiesenstraße 1
94209 Regen
Gemeinde Zwiesel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.