Amberg ( Aussprache?/i) ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Oberpfalz in Ostbayern und zählt zur Metropolregion Nürnberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Einwohner
41.994 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92224
Vorwahl
09621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Atzlricht, Fiederhof, Fuchsstein, Gärbershof, Karmensölden, Lengenloh, Luitpoldhtte, Schäflohe, Speckmannshof, Atzlricht, Fiederhof, Fuchsstein, Gärbershof, Karmensölden, Lengenloh, Luitpoldhütte, Schäflohe, Speckmannshof
Gemeinde Amberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für das Baugebiet Mosacherweg in Amberg sieht Änderungen in der Grundstücksaufteilung vor, einschließlich der Umwandlung von Doppelhaus-Parzellen in Einfamilienhaus-Parzellen und unterschiedliche Dachformen je nach Parzelle.
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Sanierung und Erweiterung der Gaststätte auf dem Mariahilfberg wurde aufgestellt, mit dem Ziel, den Ausbau der Gastwirtschaft und die Errichtung eines Beherbergungsbetriebs zu ermöglichen. Dieses Projekt wurde nach einem Bürgerentscheid weitergeführt, der den Hotelanbau im Landschaftsschutzgebiet ablehnte, aber letztendlich durch die Stadtverwaltung fortgeführt wurde.
- Bebauungspläne in Amberg müssen, wenn sie nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurden, genehmigt werden, wobei die Genehmigungsfrist seit Juli 2023 auf einen Monat reduziert wurde.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.