Ammerbuch ist eine Gemeinde im Landkreis Tübingen. Der Gemeindename entstand durch Wortzusammenziehung von Ammer und Schönbuch
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.318 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
72119, 72070Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
07073, 07032
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Ammerbuch – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Ammerbuch hat am 06.05.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanentwurf „Hottenberg-West“ in Ammerbuch-Poltringen gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der bisherige Bebauungsplan „Hottenberg-West“ wurde wegen rechtlicher Bedenken aufgehoben. Die neue Planung zielt auf eine geordnete und maßvolle städtebauliche Entwicklung ab, um den hohen Bedarf an Wohnraum zu decken, da in Poltringen kaum noch Baugrundstücke für Wohnbebauung verfügbar sind. Der Planbereich umfasst etwa 1,27 ha und sieht die Bebauung mit verschiedenen Wohnhaustypen sowie verkehrliche Erschließung und ökologische Maßnahmen vor. Es sind Ausgleichsmaßnahmen für Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild geplant.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.