Der Gemeindename entstand durch Wortzusammenziehung von Ammer und Schönbuch. Ammerbuch ist eine Gemeinde im Landkreis Tübingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.318 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
72119, 72070Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
07073, 07032
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Ammerbuch – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Ammerbuch hat am 06.05.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanentwurf „Hottenberg-West“ in Ammerbuch-Poltringen gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der bisherige Bebauungsplan „Hottenberg-West“ wurde wegen rechtlicher Bedenken aufgehoben. Die neue Planung zielt auf eine geordnete und maßvolle städtebauliche Entwicklung ab, um den hohen Bedarf an Wohnraum zu decken, da in Poltringen kaum noch Baugrundstücke für Wohnbebauung verfügbar sind. Der Planbereich umfasst etwa 1,27 ha und sieht die Bebauung mit verschiedenen Wohnhaustypen sowie verkehrliche Erschließung und ökologische Maßnahmen vor. Es sind Ausgleichsmaßnahmen für Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild geplant.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.