Sie ist die einzige große kreisangehörige Stadt und zugleich die größte Stadt des Kreises Borken im Regierungsbezirk Münster
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
71.074 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
46395, 46397, 46399
Vorwahlen
02871, 02874
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Egelinghook, Kortenhornshook, Morsse, Mussum, Owerhook, Stenern, Tangerdingerhook, šnderhook, Egelinghook, Kortenhornshook, Morsse, Mussum, Owerhook, Stenern, Tangerdingerhook, Ünderhook
Gemeinde Bocholt – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bürgermeister Thomas Kerkhoff hat neue Pläne für den Bau des Nord- und Westringes in Bocholt vorgestellt. Diese Pläne umfassen den Bau eines Kreisverkehrs am Hemdener Weg und eine Neufassung der Pläne für die Fortführung des Westringes bis nach Holtwick, einschließlich eines zusätzlichen Kreisverkehrs an der Anschlussstelle bei Edeka Harmeling. Die Investitionen belaufen sich auf 17,9 Millionen Euro, wovon 70% vom Land bezahlt werden sollen, was Bocholt eine Restsumme von 5,1 Millionen Euro lässt.
Zusätzlich wird eine Ausgleichsfläche für das Braune Langohr geschaffen, um Bedenken von Naturschützern auszuräumen. Diese Pläne müssen noch vom Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr sowie der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
Weitere Pläne betreffen die Entwicklung eines Gewerbe- und Industriegebiets im Süden der Stadt, wie im Bebauungsplan 8-21 dargestellt, der jedoch aufgrund rechtlicher Probleme noch einmal überarbeitet wird.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.