Sie ist die einzige große kreisangehörige Stadt und zugleich die größte Stadt des Kreises Borken im Regierungsbezirk Münster
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
71.074 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
46395, 46397, 46399
Vorwahlen
02871, 02874
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Egelinghook, Kortenhornshook, Morsse, Mussum, Owerhook, Stenern, Tangerdingerhook, šnderhook, Egelinghook, Kortenhornshook, Morsse, Mussum, Owerhook, Stenern, Tangerdingerhook, Ünderhook
Gemeinde Bocholt – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bürgermeister Thomas Kerkhoff hat neue Pläne für den Bau des Nord- und Westringes in Bocholt vorgestellt. Diese Pläne umfassen den Bau eines Kreisverkehrs am Hemdener Weg und eine Neufassung der Pläne für die Fortführung des Westringes bis nach Holtwick, einschließlich eines zusätzlichen Kreisverkehrs an der Anschlussstelle bei Edeka Harmeling. Die Investitionen belaufen sich auf 17,9 Millionen Euro, wovon 70% vom Land bezahlt werden sollen, was Bocholt eine Restsumme von 5,1 Millionen Euro lässt.
Zusätzlich wird eine Ausgleichsfläche für das Braune Langohr geschaffen, um Bedenken von Naturschützern auszuräumen. Diese Pläne müssen noch vom Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr sowie der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
Weitere Pläne betreffen die Entwicklung eines Gewerbe- und Industriegebiets im Süden der Stadt, wie im Bebauungsplan 8-21 dargestellt, der jedoch aufgrund rechtlicher Probleme noch einmal überarbeitet wird.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.