Rees ist eine Stadt am unteren Niederrhein, sie liegt im Nordwesten des Landes Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
21.045 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46459
Vorwahlen
02851, 02857, 02850
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bergswick, Esserden, Grietherbusch, Grietherort, Groin, Reesereyland, Reeserward, Bergswick, Esserden, Grietherbusch, Grietherort, Groin, Reesereyland, Reeserward
Adressen:
1. Stadt Rees, Rathausplatz 1, 46459 Rees
2. Kreis Kleve, Willy-Brandt-Ring 20, 47533 Kleve
3. Bundesagentur für Arbeit, An den Wiesen 3, 46459 Rees
Gemeinde Rees – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
13:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rees betreffen zahlreiche Änderungen und Ergänzungen der bestehenden Bebauungspläne. Es gibt diverse vereinfachte Änderungen und textliche Festsetzungen für verschiedene Bebauungspläne, wie z.B. Bebauungsplan Rees 003 mit sieben vereinfachten Änderungen, Bebauungsplan Rees 006 mit zwölf vereinfachten Änderungen und einer dritten Änderung, Bebauungsplan Rees 009 mit neun vereinfachten Änderungen, und ähnliche Änderungen für andere Pläne wie Rees 013, Rees 020a, Rees 025, Rees 028 und Rees 030.
Zusätzlich gibt es Änderungen im Landschaftsplan des Kreises Kleve Nr. 4 – Rees, die seit dem 13.07.2010 rechtskräftig sind und sich auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts beziehen, einschließlich Festsetzungen für Naturschutzgebiete und Landschaftspflege.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.