Brandenburg an der Havel ist mit über 70.000 Einwohnern die drittgrößte und gemessen an der Fläche die größte kreisfreie Stadt sowie eines der vier Oberzentren des deutschen Bundeslandes Brandenburg. Eine Urkunde aus dem Jahr 1170 nennt Brandenburg erstmals als Stadt deutschen Rechts
Bundesland
Einwohner
72.461 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
14770–14776
Vorwahl
03381
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Brandenburg an der Havel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Brandenburg an der Havel betreffen den Bebauungsplan Nummer 38 „Wohnen am Hessenweg“. Dieser Plan zielt darauf ab, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung einer innerstädtischen Fläche zu Wohnzwecken zu schaffen, insbesondere in der Quenzsiedlung im westlichen Stadtteil Altstadt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung fand vom 06.01.2025 bis 07.02.2025 statt.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.