Seit dem 1. Böblingen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈbøːblɪŋən] ist eine Kreisstadt im zentralen Baden-Württemberg, etwa 20 Kilometer südwestlich von Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
50.470 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
71032, 71034
Vorwahl
07031
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Böblingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Abriss des Post-Gebäudes in Böblingen soll im Herbst 2024 beginnen, nachdem der Gemeinderat dem Bebauungsplan für das Post-Areal zugestimmt hat und der Städtebauliche Vertrag unterzeichnet werden soll.
Ein neuer Böblinger Stadtteil, „Rauher Kapf West“, soll auf dem 13 Hektar großen Areal des IBM-Entwicklungslabors entstehen, mit etwa 1200 Wohneinheiten und weiteren Einrichtungen, wenn der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan im Dezember 2024 beschließt.
Die Bauleitplanung in Böblingen folgt standardisierten Verfahren, einschließlich frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden, bevor der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird. Ein Bebauungsplanverfahren dauert in der Regel 1-2 Jahre.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.