Böblingen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈbøːblɪŋən] ist eine Kreisstadt im zentralen Baden-Württemberg, etwa 20 Kilometer südwestlich von Stuttgart. Seit dem 1
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
50.470 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
71032, 71034
Vorwahl
07031
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Abriss des Post-Gebäudes in Böblingen soll im Herbst 2024 beginnen, nachdem der Gemeinderat dem Bebauungsplan für das Post-Areal zugestimmt hat und der Städtebauliche Vertrag unterzeichnet werden soll.
Ein neuer Böblinger Stadtteil, „Rauher Kapf West“, soll auf dem 13 Hektar großen Areal des IBM-Entwicklungslabors entstehen, mit etwa 1200 Wohneinheiten und weiteren Einrichtungen, wenn der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan im Dezember 2024 beschließt.
Die Bauleitplanung in Böblingen folgt standardisierten Verfahren, einschließlich frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden, bevor der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird. Ein Bebauungsplanverfahren dauert in der Regel 1-2 Jahre.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.