Cloppenburg (plattdeutsch Cloppenborg) ist die Kreisstadt und zugleich größte Stadt des nach ihr benannten Landkreises Cloppenburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
36.183 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49661
Vorwahl
04471
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beesthöhe, Bhren, BhrenerTannen, Emstekerfeld, Hemmelsbhren, Lankum, Nutteln, Osterfeld, Städterbusch, Sternbusch, Tegelrieden, Vahren, Beesthöhe, Bühren, BührenerTannen, Emstekerfeld, Hemmelsbühren, Lankum, Nutteln, Osterfeld, Städterbusch, Sternbusch, Tegelrieden, Vahren
Gemeinde Cloppenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Cloppenburg plant die Vermarktung von 164 neuen Bauplätzen in zwei Wohnbaugebieten im Süden der Stadt, beginnend im Frühjahr 2025. Diese Gebiete umfassen den B-Plan 90 I mit 30 und den B-Plan 141 mit etwa 130 Grundstücken. Die Erschließungskosten sind auf 8,5 Millionen Euro veranschlagt.
Zusätzlich wird in diesem Gebiet eine neue Kindertagesstätte an der Kornblumenstraße gebaut, die 2025 in Betrieb genommen werden soll. Ein Kletter-Themenspielplatz ist für 2027 geplant, der Teil der Grünanlagen sein wird.
Ein weiteres Neubaugebiet in Elisabethfehn-Süd, nördlich von Adler- und Birkhuhnstraße, wurde trotz Kritik genehmigt. Hier sollen Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser entstehen, mit begrenzter Traufhöhe und verpflichtenden Einstellplätzen.
Die Stadt Cloppenburg plant auch die Erschließung eines neuen Gewerbegebiets am Alter Emsteker Weg und Brookweg, mit neun Grundstücken und einer Fertigstellung im Sommer 2025.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.