Dinkelsbühl ist eine Stadt im Landkreis Ansbach in Mittelfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
12.053 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91550
Vorwahl
09851
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Botzenweiler, Brennhof, Diederstetten, Esbach, Halsbach, Hasselbach, Karlsholz, Knittelsbach, Langensteinbach, Oberradach, Reuenthal, Röthendorf, Segringen, Seidelsdorf, Sinbronn, Tiefweg, Veitswend, Waldeck, Waldhäuslein, Walkhof, Weidelbach, Winnetten, Wolfertsbronn, Zwernberg
Gemeinde Dinkelsbühl – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Die Erschließung des neuen Wohnbaugebiets Gaisfeld IV im Dinkelsbühler Westen ist im Gange, mit dem vierten Bauabschnitt geplant für Mitte 2026[2|.
- Im Stadtteil Sinbronn werden 32 Bauplätze in zwei Abschnitten erschlossen, die Vergabe des ersten Bauabschnitts hat begonnen[1|.
- Ein Tiny Haus-Gebiet nahe dem Campingplatz und ein weiteres in der Larrieder Straße sind geplant, mit Erschließungsarbeiten bereits begonnen oder demnächst startend[1|.
- Die Erschließung des Baugebiets Schellenheckfeld West ist für 2026 geplant[1|.
- Ein großes Bauprojekt für eine Außenstelle der bayerischen Landesfinanzschule im Westen der Stadt, mit einem Investitionsvolumen von 65,7 Millionen Euro, hat begonnen[3|.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung