Emmerich am Rhein ist eine Hansestadt am unteren rechten Niederrhein im Nordwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
30.854 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46446
Vorwahlen
02822, 02828
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Emmerich am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
13:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Emmerich am Rhein werden Bebauungspläne verwendet, um die Bebauung in städtebaulich sinnvoller Weise zu regeln und zu ordnen. Diese Pläne setzen die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen fest und sind als Satzung rechtsverbindlich. Sie dienen als Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen.
Bebauungspläne können online im Geoportal Niederrhein abgerufen werden, wo man prüfen kann, ob für einen bestimmten Bereich ein Bebauungsplan vorhanden ist und diesen direkt mit den dazugehörigen Unterlagen digital herunterladen kann.
Für aktuelle Informationen zu Bebauungsplänen kann man sich an die zuständigen Mitarbeiterstellen der Stadt Emmerich am Rhein wenden, da nicht alle Unterlagen online in tagesaktueller Form bereitgestellt werden können.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.