Sie ist die einzige große kreisangehörige Stadt und zugleich die größte Stadt des Kreises Borken im Regierungsbezirk Münster
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
71.074 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
46395, 46397, 46399
Vorwahlen
02871, 02874
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Egelinghook, Kortenhornshook, Morsse, Mussum, Owerhook, Stenern, Tangerdingerhook, šnderhook, Egelinghook, Kortenhornshook, Morsse, Mussum, Owerhook, Stenern, Tangerdingerhook, Ünderhook
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 16:00
Dienstag: 07:30 - 16:00
Mittwoch: 07:30 - 16:00
Donnerstag: 07:30 - 16:00
Freitag: 07:30 - 14:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Bürgermeister Thomas Kerkhoff hat neue Pläne für den Bau des Nord- und Westringes in Bocholt vorgestellt. Diese Pläne umfassen den Bau eines Kreisverkehrs am Hemdener Weg und eine Neufassung der Pläne für die Fortführung des Westringes bis nach Holtwick, einschließlich eines zusätzlichen Kreisverkehrs an der Anschlussstelle bei Edeka Harmeling. Die Investitionen belaufen sich auf 17,9 Millionen Euro, wovon 70% vom Land bezahlt werden sollen, was Bocholt eine Restsumme von 5,1 Millionen Euro lässt.
Zusätzlich wird eine Ausgleichsfläche für das Braune Langohr geschaffen, um Bedenken von Naturschützern auszuräumen. Diese Pläne müssen noch vom Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr sowie der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
Weitere Pläne betreffen die Entwicklung eines Gewerbe- und Industriegebiets im Süden der Stadt, wie im Bebauungsplan 8-21 dargestellt, der jedoch aufgrund rechtlicher Probleme noch einmal überarbeitet wird.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.