Finnentrop [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfɪ.nən.tʀɔp] liegt im Sauerland und ist eine Gemeinde im Kreis Olpe in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.780 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57413
Vorwahlen
02721, 02395, 02724
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Finnentrop – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Finnentrop betreffen den Bebauungsplan Nr. 118 „Vorderste Schee II“ in der Gemarkung Schönholthausen. Hierbei geht es um die Ausweisung von 23 zusätzlichen Wohnbauflächen, die teilweise durch den Bau einer neuen Anliegerstraße erschlossen werden. Der Plan umfasst die Umwandlung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in Wohnbaufläche und wurde im November 2021 im Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Parallel dazu erfolgt die 90. Änderung des Flächennutzungsplanes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung