Sie liegt im Sauerland, im Südosten Nordrhein-Westfalens und umfasst 37 Ortsteile. Wirtschaftlich geprägt war das Gebiet lange durch den Erzbergbau, Hütten- und Hammerwerke, die hier betrieben wurden. Der Raum wurde durch Rodungsbauern erschlossen, und zwar zunächst im Gebiet um das Alte Feld bei Kirchhundem und im Olpetal. Wirtschaftlich geprägt war das Gebiet lange durch den Erzbergbau, Hütten- und Hammerwerke, die hier betrieben wurden
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.220 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57399
Vorwahlen
02723, 02764, 02759
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
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Gemeinde Kirchhundem – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kirchhundem betreffen verschiedene Änderungen und Ergänzungen bestehender Bebauungspläne. Es gibt multiple Änderungen des Bebauungsplans Nr. 9 "Altes Feld" mit bis zu fünf Änderungen, Änderungen des Bebauungsplans Nr. 1 "Welschen Ennest" und des Bebauungsplans Nr. 10 "Gewerbegebiet Welschen Ennest" mit mehreren Erweiterungen und Änderungen. Zudem gibt es Änderungen und Ergänzungen für andere Bebauungspläne wie den Bebauungsplan Nr. 8 "Gewerbegebiet Würdinghausen" und den Bebauungsplan Nr. 13 "Kurgebiet Oberhundem".
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.