Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Kirchhundem

Juli 1969 als Ergebnis einer kommunalen Neugliederung entstanden ist. Sichere schriftliche Erwähnungen der Orte gibt es seit der Mitte des 13. Jahrhunderts. Mit 147,91 Quadratkilometern ist sie die flächengrößte Gemeinde des Kreises Olpe. Es ist anzunehmen, dass das Gebiet der heutigen Gemeinde Kirchhundem ab dem 8./9. Jahrhundert besiedelt worden ist. Juli 1969 als Ergebnis einer kommunalen Neugliederung entstanden ist
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.220 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57399
Vorwahlen
02723, 02764, 02759
Adresse der Gemeinde
Hundemstraße 35, 57399 Kirchhundem
Hundemstraße 35, 57399 Kirchhundem 57399 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Adressen:
#ERROR!
Gemeinde Kirchhundem – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:30
  • Dienstag: 08:30 - 12:30
  • Mittwoch: 08:30 - 12:30 13:30 - 15:00
  • Donnerstag: 08:30 - 12:30
  • Freitag: 08:30 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kirchhundem betreffen verschiedene Änderungen und Ergänzungen bestehender Bebauungspläne. Es gibt multiple Änderungen des Bebauungsplans Nr. 9 "Altes Feld" mit bis zu fünf Änderungen, Änderungen des Bebauungsplans Nr. 1 "Welschen Ennest" und des Bebauungsplans Nr. 10 "Gewerbegebiet Welschen Ennest" mit mehreren Erweiterungen und Änderungen. Zudem gibt es Änderungen und Ergänzungen für andere Bebauungspläne wie den Bebauungsplan Nr. 8 "Gewerbegebiet Würdinghausen" und den Bebauungsplan Nr. 13 "Kurgebiet Oberhundem".

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.