Frasdorf ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim zu Füßen der westlichen Chiemgauer Alpen mit den Ortsteilen Wildenwart, Leitenberg, Frasdorf und Umrathshausen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3061 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83112
Vorwahl
08052
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aich, Anger, Bachgraben, Bäckermhle, Bichl, Daxa, Ebnat, Gasbichl, Ginnerting, Graben, Greimelberg, Haslau, Hendenham, Hierankl, Irlach, Kaltenbrunn, Kranzl, Laiming, Lederstube, Lochen, Mitterbichl, Mhlberg, Niesberg, Oberacherting, Oberhaustätt, Oberprienmhle, Oberwildenried, OedaRain, Pfannstiel, Ried, Riedlach, Röcka, Ruckerting, Sagberg, Sandgrub, StFlorian, Soilach, Stadl, Stätt, Stelzenberg
Gemeinde Frasdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.