Die mittelhessische Universitätsstadt Gießen im gleichnamigen Landkreis ist mit ca. 88.000 Einwohnern die siebtgrößte Stadt Hessens und eine der sieben Sonderstatusstädte des Landes. 320.000 Einwohner
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
91.255 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
35390, 35392, 35394, 35396, 35398
Vorwahl
0641
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Oberhof, Unterhof
Gemeinde Gießen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Gießen arbeitet an verschiedenen Bebauungsplänen, wie dem Bebauungsplan KL 09/07 "Theodor-Storm-Weg", dem Bebauungsplan GI 03/17 "Motorpool, 1. Änderung“, dem Bebauungsplan WI 06/11 „Sportzentrum Wieseck am Ried“ und dem Bebauungsplan GI 05/18 „Rodheimer Straße-West“.
- Es gibt auch Pläne für die Neugestaltung des Brandplatzes im Rahmen des Förderprogramms "Zukunft Stadtgrün".
- Ein neuer Verkehrsentwicklungsplan für alle Verkehrsarten ist in Aufstellung.
- Bürger können über interaktive Karten und Vorhabenlisten informiert werden und an den Planungsprozessen teilnehmen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet