Gröbenzell bezeichnet sich inoffiziell als Gartenstadt, was vor allem der Gemeindevermarktung dient. Gröbenzell ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck und liegt etwa 16 Kilometer nordwestlich des Münchener Stadtzentrums am Rande des Graßlfinger/Dachauer Mooses
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
19.649 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82194
Vorwahl
08142
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Graßlfing
Gemeinde Gröbenzell – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Gröbenzell hat am 25.01.2024 den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 7 N „Erweiterung Gymnasium Gröbenzell“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, der am 08.02.2024 in Kraft trat.
Eine weitere Änderung betrifft den Bebauungsplan Nr. 18 E für den Bereich Angerstraße, Lerchenstraße, Finkenstraße und Sonnenweg, der in seiner Sitzung vom 21.12.2023 gebilligt und zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben wurde.
Zudem gab es einen Streit zwischen den Bürgermeistern wegen eines Bebauungsplans für ein Gewerbegebiet, der vom Verwaltungsgericht für ungültig erklärt wurde, was zu Kontroversen über den Umgang mit diesem Beschluss führte.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.