Die Stadt Herten liegt im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
61.910 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45699, 45701
Vorwahlen
02366, 0209
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Disteln, Langenbochum, Scherlebeck, Disteln, Langenbochum, Scherlebeck
Gemeinde Herten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Die Stadt Herten und Gelsenkirchen arbeiten an der Aufstellung der Bebauungspläne für das ehemalige Zechengelände Neue Zeche Westerholt, mit einem überarbeiteten städtebaulichen Gesamtkonzept aus August 2023, das eine Mischnutzung aus Wohnen, Dienstleistung, Handwerk/Gewerbe und Einzelhandel umfasst.
- Im Ortschaftsrat Herten sind zwei Bauanträge für die Errichtung neuer Ferienhäuser und eines Beherbergungshauses für Jugendgruppen auf dem Rührberg ohne weitere Kommentare durchgegangen, basierend auf dem rechtskräftigen Bebauungsplan Rührberg seit dem 16. August 2024.
- Es gibt Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit für die Bebauungspläne, insbesondere für den östlichen Teilbereich der Neuen Zeche Westerholt, mit der Möglichkeit für Anregungen und Hinweise von Bürgern.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.