Hesel ist eine Gemeinde im Landkreis Leer in Niedersachsen und gehört zur Samtgemeinde Hesel, deren Verwaltungssitz sie ist.
Bundesland
Landkreis
Leer
Einwohner
4625 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26835
Vorwahl
04950
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Beningafehn, Hasselt, Hasselterfeld, HasselterVorwerk, Hesel, Kiefeld, Kleinhesel, Siebestock, Beningafehn, Hasselt, Hasselterfeld, HasselterVorwerk, Kiefeld, Kleinhesel, Siebestock
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hesel
Am Markt 1
26835 Hesel
2. Ordnungsamt Hesel
Am Markt 1
26835 Hesel
3. Standesamt Hesel
Am Markt 1
26835 Hesel
Gemeinde Hesel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.