Die Gemeinde Kerken liegt am unteren Niederrhein im Westen von Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
12.564 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47647
Vorwahl
02833
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kerken
Rathausplatz 1
47533 Kerken
2. Kreis Viersen
Friedrichstraße 50
41747 Viersen
3. Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Gemeinde Kerken – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das neue Wohngebiet in Aldekerk, das im Mai 2024 vermarktet werden soll, bietet 77 Grundstücke für Einfamilienhäuser, acht Baugrundstücke für Doppelhäuser und elf Grundstücke für Mehrfamilienhäuser. Das Gebiet liegt in fußläufiger Entfernung zum Bahnhof, Schulen und Freizeitmöglichkeiten und wird mit Internet und Nahwärmeversorgung ausgestattet.
Die Vergabe der Grundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser erfolgt nach einem transparenten Punktesystem, während die Grundstücke für Mehrfamilienhäuser in einem Bieterverfahren vergeben wurden.
Weitere spezifische Bebauungspläne für Kerken selbst sind in den bereitgestellten Quellen nicht erwähnt.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.