Die Gemeinde Kerken liegt am unteren Niederrhein im Westen von Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
12.564 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47647
Vorwahl
02833
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kerken
Rathausplatz 1
47533 Kerken
2. Kreis Viersen
Friedrichstraße 50
41747 Viersen
3. Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Gemeinde Kerken – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das neue Wohngebiet in Aldekerk, das im Mai 2024 vermarktet werden soll, bietet 77 Grundstücke für Einfamilienhäuser, acht Baugrundstücke für Doppelhäuser und elf Grundstücke für Mehrfamilienhäuser. Das Gebiet liegt in fußläufiger Entfernung zum Bahnhof, Schulen und Freizeitmöglichkeiten und wird mit Internet und Nahwärmeversorgung ausgestattet.
Die Vergabe der Grundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser erfolgt nach einem transparenten Punktesystem, während die Grundstücke für Mehrfamilienhäuser in einem Bieterverfahren vergeben wurden.
Weitere spezifische Bebauungspläne für Kerken selbst sind in den bereitgestellten Quellen nicht erwähnt.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.