Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kevelaer

Sie ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf. Kevelaer ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
27.891 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
47623–47627
Vorwahlen
02832, 02838
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kevelaer
Rathausplatz 1
47623 Kevelaer

2. Kreis Kleve
Wilhelmstraße 26
47533 Kleve

3. Finanzamt Kleve
Hagsche Straße 1
47533 Kleve
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Kevelaer sindSeveral Bebauungspläne und Änderungsverfahren aktuell im Gange:

- Bebauungsplan Nr. 104 für die Wohnbaufläche Rheinstraße: Öffentliche Auslegung fand vom 16.12.2024 bis 26.01.2025 statt.
- Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Aent Vorst (Kevelaer Nr. 103): Frühzeitige Beteiligung und Offenlage sind geplant.
- Bebauungsplan für den Solarpark Wember Straße (Kevelaer Nr. 102): Frühzeitige Beteiligung und Offenlage sind geplant.
- Änderungsverfahren für das Wohngebiet Hüls (Kevelaer Nr. 85): Teil A und Teil B sind in verschiedenen Verfahrensschritten.
- Neuordnung des Gewerbegebietes Süd (Kevelaer Nr. 84): Vorentwurf und Begründung sind verfügbar.

Diese Pläne umfassen verschiedene Schritte wie frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung und Abwägung, bevor sie als Satzung beschlossen und bekanntgemacht werden.

FAQ

Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  2. Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
  3. Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
  4. Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
  5. Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
  6. Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.