Sie ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf. Kevelaer ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
27.891 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
47623–47627
Vorwahlen
02832, 02838
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kevelaer
Rathausplatz 1
47623 Kevelaer
2. Kreis Kleve
Wilhelmstraße 26
47533 Kleve
3. Finanzamt Kleve
Hagsche Straße 1
47533 Kleve
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Kevelaer sindSeveral Bebauungspläne und Änderungsverfahren aktuell im Gange:
- Bebauungsplan Nr. 104 für die Wohnbaufläche Rheinstraße: Öffentliche Auslegung fand vom 16.12.2024 bis 26.01.2025 statt.
- Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Aent Vorst (Kevelaer Nr. 103): Frühzeitige Beteiligung und Offenlage sind geplant.
- Bebauungsplan für den Solarpark Wember Straße (Kevelaer Nr. 102): Frühzeitige Beteiligung und Offenlage sind geplant.
- Änderungsverfahren für das Wohngebiet Hüls (Kevelaer Nr. 85): Teil A und Teil B sind in verschiedenen Verfahrensschritten.
- Neuordnung des Gewerbegebietes Süd (Kevelaer Nr. 84): Vorentwurf und Begründung sind verfügbar.
Diese Pläne umfassen verschiedene Schritte wie frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung und Abwägung, bevor sie als Satzung beschlossen und bekanntgemacht werden.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.