Sichere schriftliche Erwähnungen der Orte gibt es seit der Mitte des 13. Jahrhunderts. Mit 147,91 Quadratkilometern ist sie die flächengrößte Gemeinde des Kreises Olpe.
Es ist anzunehmen, dass das Gebiet der heutigen Gemeinde Kirchhundem ab dem 8./9. Jahrhundert besiedelt worden ist. Juli 1969 als Ergebnis einer kommunalen Neugliederung entstanden ist. Wirtschaftlich geprägt war das Gebiet lange durch den Erzbergbau, Hütten- und Hammerwerke, die hier betrieben wurden
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.220 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57399
Vorwahlen
02723, 02764, 02759
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
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Gemeinde Kirchhundem – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kirchhundem betreffen verschiedene Änderungen und Ergänzungen bestehender Bebauungspläne. Es gibt multiple Änderungen des Bebauungsplans Nr. 9 "Altes Feld" mit bis zu fünf Änderungen, Änderungen des Bebauungsplans Nr. 1 "Welschen Ennest" und des Bebauungsplans Nr. 10 "Gewerbegebiet Welschen Ennest" mit mehreren Erweiterungen und Änderungen. Zudem gibt es Änderungen und Ergänzungen für andere Bebauungspläne wie den Bebauungsplan Nr. 8 "Gewerbegebiet Würdinghausen" und den Bebauungsplan Nr. 13 "Kurgebiet Oberhundem".
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.