Juli 1969 als Ergebnis einer kommunalen Neugliederung entstanden ist. Kirchhundem ist eine Gemeinde, die zum 1. Der Raum wurde durch Rodungsbauern erschlossen, und zwar zunächst im Gebiet um das Alte Feld bei Kirchhundem und im Olpetal. Sichere schriftliche Erwähnungen der Orte gibt es seit der Mitte des 13. Jahrhunderts
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.220 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57399
Vorwahlen
02723, 02764, 02759
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
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Gemeinde Kirchhundem – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kirchhundem betreffen verschiedene Änderungen und Ergänzungen bestehender Bebauungspläne. Es gibt multiple Änderungen des Bebauungsplans Nr. 9 "Altes Feld" mit bis zu fünf Änderungen, Änderungen des Bebauungsplans Nr. 1 "Welschen Ennest" und des Bebauungsplans Nr. 10 "Gewerbegebiet Welschen Ennest" mit mehreren Erweiterungen und Änderungen. Zudem gibt es Änderungen und Ergänzungen für andere Bebauungspläne wie den Bebauungsplan Nr. 8 "Gewerbegebiet Würdinghausen" und den Bebauungsplan Nr. 13 "Kurgebiet Oberhundem".
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.