Konnersreuth (bairisch: Kannaschrad) ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1708 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95692
Vorwahl
09632
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brandmhle, Dollermhle, Dornhof, Fockenfeld, Geierhut, Groppenheim, Grn, Grnmhle, Hagenhaus, Höflas, Lippertsmhle, Lodermhle, Neubau, Neudorf, Neuhof, Rosenbhl, Schwalbenhof, Siegelmhle, Steinau, Wolfsbhl, Brandmühle, Dollermühle, Dornhof, Fockenfeld, Geierhut, Groppenheim, Grün, Grünmühle, Hagenhaus, Höflas, Lippertsmühle, Lodermühle, Neubau, Neudorf, Neuhof, Rosenbühl, Schwalbenhof, Siegelmühle, Steinau, Wolfsbühl
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Konnersreuth
Hauptstraße 1
95680 Konnersreuth
2. Ordnungsamt Konnersreuth
Hauptstraße 1
95680 Konnersreuth
3. Finanzamt Marktredwitz
Friedrich-Ebert-Straße 10
95615 Marktredwitz
Gemeinde Konnersreuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.