Lilienthal (Plattdeutsch Leendaal oder Lelendaal) ist eine Gemeinde im Landkreis Osterholz in Niedersachsen und grenzt unmittelbar an die Stadt Bremen.
Bundesland
Landkreis
Osterholz
Einwohner
19.922 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28865
Vorwahlen
04298, 04792, 04208, 04292
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barten, Friesenhof, Jasdorf, Kahlbusch, Lilienthal, Mörken, Moorsehden, Neuenkrug, Rehburg, Selkau, Timmbrook, Trupermoor, Voßberg, Wildhaus, Barten, Friesenhof, Jasdorf, Kahlbusch, Mörken, Moorsehden, Neuenkrug, Rehburg, Selkau, Timmbrook, Trupermoor, Voßberg, Wildhaus
Adressen:
1. Gemeinde Lilienthal, Am Markt 1, 28865 Lilienthal
2. Einwohnermeldeamt Lilienthal, Am Markt 1, 28865 Lilienthal
3. Ordnungsamt Lilienthal, Am Markt 1, 28865 Lilienthal
Gemeinde Lilienthal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Lilienthal hat am 18.09.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 117 „Lüningseer Straße“ getroffen.
Der Bebauungsplan Nr. 145 „Parkplatz Molkerei Dehlwes“ wurde am 23.09.2024 als Satzung beschlossen und ist mit der Bekanntmachung in der Wümme-Zeitung in Kraft getreten.
Die 15. Flächennutzungsplanberichtigung für den Bebauungsplan Nr. 88 „Klostermoor“ – 3. Änderung wurde am 23.09.2024 festgestellt.
Die Außenbereichssatzung Nr. 15 „Westerweder Straße“ wurde am 23.09.2024 als Satzung beschlossen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.