Die Stadt zählt 72.894 Einwohner (Stand: 31. Dezember 2017). Der Beiname „Bergstadt“ wird seit Jahrzehnten häufig verwendet und fand unter anderem Eingang in die offizielle Bezeichnung des dritten städtischen Gymnasiums. Funktional ist es ein Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
71.230 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
58507–58515
Vorwahl
02351
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breitenstück, Hülscheid, Ossenberg, Wällen, Wigginghausen
Adressen:
1. Stadt Lüdenscheid, Rathausplatz 1, 58507 Lüdenscheid
2. Kreisverwaltung Märkischer Kreis, Wilhelmstraße 24, 58515 Lüdenscheid
3. Agentur für Arbeit Lüdenscheid, Honseler Straße 1, 58511 Lüdenscheid
Gemeinde Lüdenscheid – Öffnungszeiten
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Seit Mitte 2022 werden im südlichen Bereich des ehemaligen Novelis-Geländes in Lüdenscheid die ersten Wohnkomplexe des Quartiers an der Wiesenstraße errichtet. Dies umfasst 200 neue Wohnungen, ein Ausbildungszentrum für Pflegekräfte, Reha- und Pflegeplätze. Die Stadt Lüdenscheid arbeitet dabei in Kooperation mit BEG und NRW.URBAN und hat den Bebauungsplan schnell umgesetzt.
Zudem gibt es aktuelle Berichte über den Bebauungsplan Nr. 735 "Am Fuhrpark", der eine 3. Änderung und Erweiterung erfahren soll. Diese Änderung umfasst die Erweiterung des Plangebiets um ca. 6.410 qm und die Anpassung der Grundstücksgrenzen, einschließlich der Einbeziehung eines Teils der Friedhoffläche.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.