Herscheid (westfälisch: Hiärschge) ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Märkischen Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
6933 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58849
Vorwahl
02357
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gasmert, Gasmert
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Herscheid
Hauptstraße 25
58849 Herscheid
2. Bürgerbüro Herscheid
Hauptstraße 25
58849 Herscheid
3. Ordnungsamt Herscheid
Hauptstraße 25
58849 Herscheid
Gemeinde Herscheid – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Planungs- und Bauausschuss in Herscheid hat den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Brenscheid“ gefasst, um den Neubau einer höheren Windkraftanlage zu ermöglichen. Das bestehende 94 Meter hohe Windrad soll durch ein 149 Meter hohes Windrad ersetzt werden, was eine Änderung des Bebauungsplans von einer Höhenbegrenzung von 100 auf 150 Meter erfordert. Es sind Gespräche mit den Anwohnern durchgeführt worden, und die Öffentlichkeit wird frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung informiert.
Zudem sucht die Gemeinde Herscheid einen Stadtplaner/Stadtplanerin für die Bearbeitung und Umsetzung verschiedener Projekte, einschließlich der Stadt- und Bauplanung.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.