Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Herscheid

Herscheid (westfälisch: Hiärschge) ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Märkischen Kreis
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
6933 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58849
Vorwahl
02357
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gasmert, Gasmert
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Herscheid
Hauptstraße 25
58849 Herscheid

2. Bürgerbüro Herscheid
Hauptstraße 25
58849 Herscheid

3. Ordnungsamt Herscheid
Hauptstraße 25
58849 Herscheid
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:30 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Planungs- und Bauausschuss in Herscheid hat den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Brenscheid“ gefasst, um den Neubau einer höheren Windkraftanlage zu ermöglichen. Das bestehende 94 Meter hohe Windrad soll durch ein 149 Meter hohes Windrad ersetzt werden, was eine Änderung des Bebauungsplans von einer Höhenbegrenzung von 100 auf 150 Meter erfordert. Es sind Gespräche mit den Anwohnern durchgeführt worden, und die Öffentlichkeit wird frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung informiert.

Zudem sucht die Gemeinde Herscheid einen Stadtplaner/Stadtplanerin für die Bearbeitung und Umsetzung verschiedener Projekte, einschließlich der Stadt- und Bauplanung.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.