Herscheid (westfälisch: Hiärschge) ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Märkischen Kreis
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
6933 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58849
Vorwahl
02357
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gasmert, Gasmert
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Herscheid
Hauptstraße 25
58849 Herscheid
2. Bürgerbüro Herscheid
Hauptstraße 25
58849 Herscheid
3. Ordnungsamt Herscheid
Hauptstraße 25
58849 Herscheid
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Planungs- und Bauausschuss in Herscheid hat den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Brenscheid“ gefasst, um den Neubau einer höheren Windkraftanlage zu ermöglichen. Das bestehende 94 Meter hohe Windrad soll durch ein 149 Meter hohes Windrad ersetzt werden, was eine Änderung des Bebauungsplans von einer Höhenbegrenzung von 100 auf 150 Meter erfordert. Es sind Gespräche mit den Anwohnern durchgeführt worden, und die Öffentlichkeit wird frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung informiert.
Zudem sucht die Gemeinde Herscheid einen Stadtplaner/Stadtplanerin für die Bearbeitung und Umsetzung verschiedener Projekte, einschließlich der Stadt- und Bauplanung.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.