Herscheid (westfälisch: Hiärschge) ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Märkischen Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
6933 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58849
Vorwahl
02357
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gasmert, Gasmert
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Herscheid
Hauptstraße 25
58849 Herscheid
2. Bürgerbüro Herscheid
Hauptstraße 25
58849 Herscheid
3. Ordnungsamt Herscheid
Hauptstraße 25
58849 Herscheid
Gemeinde Herscheid – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Planungs- und Bauausschuss in Herscheid hat den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Brenscheid“ gefasst, um den Neubau einer höheren Windkraftanlage zu ermöglichen. Das bestehende 94 Meter hohe Windrad soll durch ein 149 Meter hohes Windrad ersetzt werden, was eine Änderung des Bebauungsplans von einer Höhenbegrenzung von 100 auf 150 Meter erfordert. Es sind Gespräche mit den Anwohnern durchgeführt worden, und die Öffentlichkeit wird frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung informiert.
Zudem sucht die Gemeinde Herscheid einen Stadtplaner/Stadtplanerin für die Bearbeitung und Umsetzung verschiedener Projekte, einschließlich der Stadt- und Bauplanung.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.