Herscheid (westfälisch: Hiärschge) ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Märkischen Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
6933 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58849
Vorwahl
02357
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gasmert, Gasmert
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Herscheid
Hauptstraße 25
58849 Herscheid
2. Bürgerbüro Herscheid
Hauptstraße 25
58849 Herscheid
3. Ordnungsamt Herscheid
Hauptstraße 25
58849 Herscheid
Gemeinde Herscheid – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Planungs- und Bauausschuss in Herscheid hat den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Brenscheid“ gefasst, um den Neubau einer höheren Windkraftanlage zu ermöglichen. Das bestehende 94 Meter hohe Windrad soll durch ein 149 Meter hohes Windrad ersetzt werden, was eine Änderung des Bebauungsplans von einer Höhenbegrenzung von 100 auf 150 Meter erfordert. Es sind Gespräche mit den Anwohnern durchgeführt worden, und die Öffentlichkeit wird frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung informiert.
Zudem sucht die Gemeinde Herscheid einen Stadtplaner/Stadtplanerin für die Bearbeitung und Umsetzung verschiedener Projekte, einschließlich der Stadt- und Bauplanung.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.