Lüdinghausen (plattdeutsch: Lünkhusen oder Lünksel) ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen südwestlich von Münster im Kreis Coesfeld
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
24.847 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59348
Vorwahl
02591
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aldenhövel, Bechtrup, Berenbrock, Brochtrup, Elvert, Ermen, Tüllinghoff, Westrup
Adressen:
Stadtverwaltung Lüdinghausen
Rathausplatz 1
59348 Lüdinghausen
Bauamt Lüdinghausen
Rathausplatz 1
59348 Lüdinghausen
Ordnungsamt Lüdinghausen
Rathausplatz 1
59348 Lüdinghausen
Gemeinde Lüdinghausen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bebauungsplan für die Wochenendhaussiedlung Emkum sieht eine Maximalgröße der Wochenendhäuser von 100 Quadratmetern Grundfläche und für Nebengebäude von maximal 50 Quadratmetern vor. Dauerwohnen in diesem Gebiet ist ausgeschlossen. Der Kreis Coesfeld plant, den Bewohnern durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag eine dauerhafte, personenbezogene Wohnungsperspektive zu bieten, die jedoch nicht vererbt oder verkauft werden kann. Die Bewohner müssen sich an der Legalisierung des baulichen Bestandes und ggf. an Rückbauten beteiligen.
Zusätzlich gibt es Pläne für neue Wohnbaugebiete in Lüdinghausen, wie das Baugebiet "Hinterm Hagen - Hesselmanngraben", wo die Erschließungsarbeiten laufen und die Grundstückskaufpreise festgelegt sind. Das Vergabeverfahren für die Grundstücke erfolgt nach den Richtlinien der Stadt Lüdinghausen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.