Lüdinghausen (plattdeutsch: Lünkhusen oder Lünksel) ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen südwestlich von Münster im Kreis Coesfeld
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
24.847 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59348
Vorwahl
02591
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aldenhövel, Bechtrup, Berenbrock, Brochtrup, Elvert, Ermen, Tüllinghoff, Westrup
Adressen:
Stadtverwaltung Lüdinghausen
Rathausplatz 1
59348 Lüdinghausen
Bauamt Lüdinghausen
Rathausplatz 1
59348 Lüdinghausen
Ordnungsamt Lüdinghausen
Rathausplatz 1
59348 Lüdinghausen
Gemeinde Lüdinghausen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bebauungsplan für die Wochenendhaussiedlung Emkum sieht eine Maximalgröße der Wochenendhäuser von 100 Quadratmetern Grundfläche und für Nebengebäude von maximal 50 Quadratmetern vor. Dauerwohnen in diesem Gebiet ist ausgeschlossen. Der Kreis Coesfeld plant, den Bewohnern durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag eine dauerhafte, personenbezogene Wohnungsperspektive zu bieten, die jedoch nicht vererbt oder verkauft werden kann. Die Bewohner müssen sich an der Legalisierung des baulichen Bestandes und ggf. an Rückbauten beteiligen.
Zusätzlich gibt es Pläne für neue Wohnbaugebiete in Lüdinghausen, wie das Baugebiet "Hinterm Hagen - Hesselmanngraben", wo die Erschließungsarbeiten laufen und die Grundstückskaufpreise festgelegt sind. Das Vergabeverfahren für die Grundstücke erfolgt nach den Richtlinien der Stadt Lüdinghausen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.