Maxhütte-Haidhof ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
12.027 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93142
Vorwahl
09471
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Deglhof, Eichelberg, Haugshöhe, Ibenthann, Katzheim, Lehenhaus, Meßnerskreith, Pfaltermühle, Rappenbügl, Roding, Rohrhof, Verau
Adressen:
1. Stadt Maxhütte-Haidhof, Hauptstraße 1, 93142 Maxhütte-Haidhof
2. Finanzamt Schwandorf, Bahnhofstraße 6, 92421 Schwandorf
3. Landratsamt Schwandorf, Gabelsbergerstraße 1, 92421 Schwandorf
Gemeinde Maxhütte-Haidhof – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Maxhütte-Haidhof gibt es keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan. Allerdings gibt es einige relevante Entwicklungen in der Region:
- In Maxhütte-Haidhof wurde der Flächennutzungsplan jüngst neu aufgestellt, was die Grundlage für zukünftige Bebauungspläne bildet.
- Ein Burglengenfelder Geschäftsmann kritisierte die fehlende Kritik am geplanten Einkaufszentrum in Maxhütte-Haidhof, das ohne große Diskussion genehmigt wurde.
- In der Nachbarstadt Teublitz wurde der Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet an der A93 nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) neu bearbeitet und im Januar 2025 mit großer Mehrheit beschlossen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.