Meißen (obersorbisch Mišno, lateinisch Misnia, Misena) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Freistaat Sachsen, hat knapp 28.000 Einwohner und trägt den Status Große Kreisstadt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
28.080 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01662
Vorwahl
03521
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meißen
Markt 1
01662 Meißen
2. Landratsamt Meißen
Am Schloß 1
01662 Meißen
3. Amtsgericht Meißen
Schloßstraße 1
01662 Meißen
Gemeinde Meißen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Mehrheit der Meißner Stadträte hat einem geänderten Bebauungsplan für das Wohngebiet am Triftweg zugestimmt. Der Plan sieht die Bebauung von maximal 13 Grundstücken mit Doppelhäusern und einem Einzelhaus vor. Anwohner kritisierten die mangelnde Bürgerbeteiligung und die potenzielle Zerstörung der Frischluftschneise sowie die Beeinträchtigung der Freizeitnutzung der Wiese.
Der Bebauungsplan wird nun öffentlich ausgelegt und in ein Regelverfahren überführt, das eine Umweltprüfung und einen entsprechenden Bericht erfordert. Einige Stadträte forderten zusätzliche Maßnahmen wie die Einrichtung von Gasanschlüssen und eine Perspektive für das Gut Korbitz.
Die Stadt argumentiert, dass der Triftweg keine Bedeutung als Kaltluftschneise habe und der überwiegende Teil der Wiese für Freizeitaktivitäten erhalten bleiben soll. Die neuen Bauten sollen so angeordnet werden, dass sie optisch in die bestehende Siedlung passen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.