Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Meißen

Meißen (obersorbisch Mišno, lateinisch Misnia, Misena) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Freistaat Sachsen, hat knapp 28.000 Einwohner und trägt den Status Große Kreisstadt.
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Einwohner
28.080 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01662
Vorwahl
03521
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meißen
Markt 1
01662 Meißen

2. Landratsamt Meißen
Am Schloß 1
01662 Meißen

3. Amtsgericht Meißen
Schloßstraße 1
01662 Meißen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30 13:00 - 15:30 Dienstag: 09:00 - 11:30 13:00 - 17:30 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 09:00 - 11:30 13:00 - 15:30 Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Mehrheit der Meißner Stadträte hat einem geänderten Bebauungsplan für das Wohngebiet am Triftweg zugestimmt. Der Plan sieht die Bebauung von maximal 13 Grundstücken mit Doppelhäusern und einem Einzelhaus vor. Anwohner kritisierten die mangelnde Bürgerbeteiligung und die potenzielle Zerstörung der Frischluftschneise sowie die Beeinträchtigung der Freizeitnutzung der Wiese.

Der Bebauungsplan wird nun öffentlich ausgelegt und in ein Regelverfahren überführt, das eine Umweltprüfung und einen entsprechenden Bericht erfordert. Einige Stadträte forderten zusätzliche Maßnahmen wie die Einrichtung von Gasanschlüssen und eine Perspektive für das Gut Korbitz.

Die Stadt argumentiert, dass der Triftweg keine Bedeutung als Kaltluftschneise habe und der überwiegende Teil der Wiese für Freizeitaktivitäten erhalten bleiben soll. Die neuen Bauten sollen so angeordnet werden, dass sie optisch in die bestehende Siedlung passen.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.