Meißen (obersorbisch Mišno, lateinisch Misnia, Misena) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Freistaat Sachsen, hat knapp 28.000 Einwohner und trägt den Status Große Kreisstadt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
28.080 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01662
Vorwahl
03521
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meißen
Markt 1
01662 Meißen
2. Landratsamt Meißen
Am Schloß 1
01662 Meißen
3. Amtsgericht Meißen
Schloßstraße 1
01662 Meißen
Gemeinde Meißen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Mehrheit der Meißner Stadträte hat einem geänderten Bebauungsplan für das Wohngebiet am Triftweg zugestimmt. Der Plan sieht die Bebauung von maximal 13 Grundstücken mit Doppelhäusern und einem Einzelhaus vor. Anwohner kritisierten die mangelnde Bürgerbeteiligung und die potenzielle Zerstörung der Frischluftschneise sowie die Beeinträchtigung der Freizeitnutzung der Wiese.
Der Bebauungsplan wird nun öffentlich ausgelegt und in ein Regelverfahren überführt, das eine Umweltprüfung und einen entsprechenden Bericht erfordert. Einige Stadträte forderten zusätzliche Maßnahmen wie die Einrichtung von Gasanschlüssen und eine Perspektive für das Gut Korbitz.
Die Stadt argumentiert, dass der Triftweg keine Bedeutung als Kaltluftschneise habe und der überwiegende Teil der Wiese für Freizeitaktivitäten erhalten bleiben soll. Die neuen Bauten sollen so angeordnet werden, dass sie optisch in die bestehende Siedlung passen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.