Meißen (obersorbisch Mišno, lateinisch Misnia, Misena) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Freistaat Sachsen, hat knapp 28.000 Einwohner und trägt den Status Große Kreisstadt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
28.080 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01662
Vorwahl
03521
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meißen
Markt 1
01662 Meißen
2. Landratsamt Meißen
Am Schloß 1
01662 Meißen
3. Amtsgericht Meißen
Schloßstraße 1
01662 Meißen
Gemeinde Meißen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Mehrheit der Meißner Stadträte hat einem geänderten Bebauungsplan für das Wohngebiet am Triftweg zugestimmt. Der Plan sieht die Bebauung von maximal 13 Grundstücken mit Doppelhäusern und einem Einzelhaus vor. Anwohner kritisierten die mangelnde Bürgerbeteiligung und die potenzielle Zerstörung der Frischluftschneise sowie die Beeinträchtigung der Freizeitnutzung der Wiese.
Der Bebauungsplan wird nun öffentlich ausgelegt und in ein Regelverfahren überführt, das eine Umweltprüfung und einen entsprechenden Bericht erfordert. Einige Stadträte forderten zusätzliche Maßnahmen wie die Einrichtung von Gasanschlüssen und eine Perspektive für das Gut Korbitz.
Die Stadt argumentiert, dass der Triftweg keine Bedeutung als Kaltluftschneise habe und der überwiegende Teil der Wiese für Freizeitaktivitäten erhalten bleiben soll. Die neuen Bauten sollen so angeordnet werden, dass sie optisch in die bestehende Siedlung passen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.