Weite Flächen auf den Höhen des Lennegebirges und das enge Tal der Lenne prägen das Gemeindegebiet. Nachrodt-Wiblingwerde ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Jahrhundert begannen sich im derzeitigen Gemeindegebiet metallverarbeitende Betriebe anzusiedeln
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Märkischer Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
6441 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
58769                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
02352, 02334                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde  
   Hauptstraße 1  
   58769 Nachrodt-Wiblingwerde  
2. Bürgeramt Nachrodt-Wiblingwerde  
   Hauptstraße 1  
   58769 Nachrodt-Wiblingwerde  
3. Ordnungsamt Nachrodt-Wiblingwerde  
   Hauptstraße 1  
   58769 Nachrodt-Wiblingwerde  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
    13:30 - 14:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Es gibt keine aktuellen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Nachrodt-Wiblingwerde in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln Themen wie eine Heizölkrise in einer Wohnsiedlung, Grundstückspreise und allgemeine Informationen über die Gemeinde, aber nicht spezifisch Bebauungspläne.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
                            
                                Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.