Nagold ist eine Stadt in Baden-Württemberg, etwa 50 Kilometer südwestlich von Stuttgart und rund 25 Kilometer nordöstlich von Freudenstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
22.635 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72202
Vorwahlen
07452, 07459
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Baiermhle, Baiermühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nagold
Hauptstraße 50
72202 Nagold
2. Landratsamt Calw
Am Schießrain 4
75365 Calw
3. Finanzamt Nagold
Bahnhofstraße 14
72202 Nagold
Gemeinde Nagold – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für Vollmaringen – Röte III+IV wird bis 2025 fertiggestellt und umfasst Einfamilienhausbauplätze, Doppelhausbauplätze, Reihenhäuser und Mehrfamilienhausplätze. Der Verkauf dieser Bauplätze ist ab 2028 geplant.
Auch für Hochdorf Ost II B wird der Bebauungsplan bis 2025 fertiggestellt, mit dem Verkauf der Bauplätze ab 2028.
In Pfrondorf sind zwei Bauplätze für Einfamilienhäuser im zentralen Ortskern erhältlich, die Bewerbung dafür ist ab 2026 möglich.
Die Stadt Nagold unterstützt mit dem Nagolder Wohnförderprogramm junge Familien beim Kauf eines städtischen Bauplatzes mit bis zu 5.000 Euro Fördergelder, abhängig von der Kinderzahl und dem Einkommen.
Eine Immobilienmesse in der Nagolder Stadthalle informiert über das städtische Bauplatzangebot.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.