Neusorg (bairisch: Neisorch) ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Neusorg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1896 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95700
Vorwahl
09234
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Armesberg, Buchlohhäuser, Dreihäuser, Erdenweis, Haid, Haidelfurth, Haselbrunn, Heidelfurth, Höll, Kautzenhof, Kössain, Kösseinehaus, Kreuzweiher, Langentheilen, Leimgruben, Lochau, Neuköslarn, Neusorg, Oberwappenöst, Riglasreuth, Stockau, Trevesen, Trevesenhammer, Wäsch, Weihermhle, Wernersreuth, Wunschenberg, Armesberg, Buchlohhäuser, Dreihäuser, Erdenweis, Haid, Haidelfurth, Haselbrunn, Heidelfurth, Höll, Kautzenhof, Kössain, Kösseinehaus, Kreuzweiher
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Neusorg
Hauptstraße 1
95700 Neusorg
2. Finanzamt Weiden
Schillerstraße 1
92637 Weiden in der Oberpfalz
3. Landratsamt Tirschenreuth
Bahnhofstraße 1
95643 Tirschenreuth
Gemeinde Neusorg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.