Von 1920 bis 1970 war Niebüll Kreishauptort bzw
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
10.139 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25899
Vorwahl
04661
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Anna-Sophienhof, Annenhof, Bahrenhof, Blocksberg, Börse, Bosbüllfeld, Buttersbüll, Christian-Albrechts-Koog, Christinenhof, Dagebülldamm, Dagebüllhafen, Dagebüllkirche, Deezbülleck, Dreihardereck, Dyenswarft, Eckhof, EsterDora, Feddersenhof, Feddershagen, Flühe, Friedenshof, Friesenburg, Galmsbüllkoog, Gath, Gottesberg, Gottesgabe, Gottesgruft, Gotteskoogdeich, Gotteskoogsdeich, Gotteswohnung, Haffdeich, Hauberg, Hedwigshof, Heinrichshof, Jannsenshof, Jenswarft, Juliane-Marienkoog, Karolinenhof, Katal, Katarinenhof
Adressen:
1. Stadt Niebüll
Marktstraße 1
25899 Niebüll
2. Kreis Nordfriesland
Am Markt 1
25813 Husum
3. Einwohnermeldeamt Niebüll
Marktstraße 1
25899 Niebüll
Gemeinde Niebüll – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Niebüll sind zwei neue Wohnbaugebiete in Planung. Das Gebiet zwischen Süder Gath, B 5, Gather Landstraße und Gather Graben wird für das Baugebiet 65b entwickelt. Zudem gibt es eine Erweiterung des Gewerbegebiets Ost mit dem Bebauungsplan 65a, das 165.000 qm Fläche umfasst und in 16 Teilbaugebiete aufgeteilt ist. Die Flächen sind voll erschlossen und inklusive Glasfaser angeboten.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.