Nottuln (plattdeutsch Notteln) ist eine Gemeinde im Kreis Coesfeld in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
19.672 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48301
Vorwahlen
02502, 02509
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Baumberg, Buxtrup, Horst, Stevern, Stockum, Uphoven, Baumberg, Buxtrup, Horst, Stevern, Stockum, Uphoven
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nottuln
Hauptstraße 34
48301 Nottuln
2. Bürgerbüro Nottuln
Hauptstraße 34
48301 Nottuln
3. Ordnungsamt Nottuln
Hauptstraße 34
48301 Nottuln
Gemeinde Nottuln – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Nottuln entstehen neue Wohnbaugebiete. Für das Gebiet "Südlich Lerchenhain" sind etwa 185 Wohneinheiten geplant, einschließlich Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser sowie geförderter Wohnbau. Die Erschließungsarbeiten sollen im Sommer 2024 beginnen, und die Vermarktung ist für Ende 2024 geplant.
Weiterhin wird am Niederstockumer Weg ein weiteres Wohngebiet mit fünf Hektar Fläche entwickelt, wo ebenfalls Ein- und Mehrfamilienhäuser entstehen sollen. Der Vermarktungsstart hierfür ist in etwa zwei Jahren geplant.
Zudem wurde in Appelhülsen bereits ein neues Wohngebiet für Einfamilienhäuser eingerichtet, das durch seine Nähe zu Münster und gute Verkehrsanbindung attraktiv ist.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.