Nottuln (plattdeutsch Notteln) ist eine Gemeinde im Kreis Coesfeld in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
19.672 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48301
Vorwahlen
02502, 02509
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Baumberg, Buxtrup, Horst, Stevern, Stockum, Uphoven, Baumberg, Buxtrup, Horst, Stevern, Stockum, Uphoven
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nottuln
Hauptstraße 34
48301 Nottuln
2. Bürgerbüro Nottuln
Hauptstraße 34
48301 Nottuln
3. Ordnungsamt Nottuln
Hauptstraße 34
48301 Nottuln
Gemeinde Nottuln – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Nottuln entstehen neue Wohnbaugebiete. Für das Gebiet "Südlich Lerchenhain" sind etwa 185 Wohneinheiten geplant, einschließlich Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser sowie geförderter Wohnbau. Die Erschließungsarbeiten sollen im Sommer 2024 beginnen, und die Vermarktung ist für Ende 2024 geplant.
Weiterhin wird am Niederstockumer Weg ein weiteres Wohngebiet mit fünf Hektar Fläche entwickelt, wo ebenfalls Ein- und Mehrfamilienhäuser entstehen sollen. Der Vermarktungsstart hierfür ist in etwa zwei Jahren geplant.
Zudem wurde in Appelhülsen bereits ein neues Wohngebiet für Einfamilienhäuser eingerichtet, das durch seine Nähe zu Münster und gute Verkehrsanbindung attraktiv ist.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.