Rheinbach ist eine Stadt im Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen und besitzt den Sonderstatus „Mittlere kreisangehörige Stadt“
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
26.831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53359
Vorwahlen
02226, 02225, 02255
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rheinbach
Hauptstraße 1
53359 Rheinbach
2. Bürgeramt Rheinbach
Hauptstraße 1
53359 Rheinbach
3. Ordnungsamt Rheinbach
Hauptstraße 1
53359 Rheinbach
Gemeinde Rheinbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für das Pallottiner Areal in Rheinbach ermöglicht die Belegung von Flachdächern mit Photovoltaik und verzichtet auf die einseitige Förderung des PKW-Verkehrs. Stattdessen werden Fahrradstraßen, Fuß- und Radwege sowie Mischverkehrsflächen priorisiert, um autofreie Quartiere zu schaffen und das neue Wohnviertel mit der Innenstadt zu vernetzen.
- Die Erschließung des Pallottiner Areals ist im Jahr 2022 abgeschlossen, neue Kanäle und Versorgungsmedien wie Strom, Wasser und Glasfaserkabel sind verlegt. Die Hochbauarbeiten für die ersten vier Mehrfamilienhäuser sollen Anfang April starten, und die ersten Bewohner sollen 2025 einziehen.
- Die Stadt Rheinbach entwickelt in Zusammenarbeit mit externen Partnern einen Verkehrsentwicklungsplan, um eine umfassende Verkehrs- und Mobilitätsstrategie zu erstellen, die auf nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität abzielt.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.