Rheinbach ist eine Stadt im Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen und besitzt den Sonderstatus „Mittlere kreisangehörige Stadt“
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
26.831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53359
Vorwahlen
02226, 02225, 02255
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rheinbach
Hauptstraße 1
53359 Rheinbach
2. Bürgeramt Rheinbach
Hauptstraße 1
53359 Rheinbach
3. Ordnungsamt Rheinbach
Hauptstraße 1
53359 Rheinbach
Gemeinde Rheinbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für das Pallottiner Areal in Rheinbach ermöglicht die Belegung von Flachdächern mit Photovoltaik und verzichtet auf die einseitige Förderung des PKW-Verkehrs. Stattdessen werden Fahrradstraßen, Fuß- und Radwege sowie Mischverkehrsflächen priorisiert, um autofreie Quartiere zu schaffen und das neue Wohnviertel mit der Innenstadt zu vernetzen.
- Die Erschließung des Pallottiner Areals ist im Jahr 2022 abgeschlossen, neue Kanäle und Versorgungsmedien wie Strom, Wasser und Glasfaserkabel sind verlegt. Die Hochbauarbeiten für die ersten vier Mehrfamilienhäuser sollen Anfang April starten, und die ersten Bewohner sollen 2025 einziehen.
- Die Stadt Rheinbach entwickelt in Zusammenarbeit mit externen Partnern einen Verkehrsentwicklungsplan, um eine umfassende Verkehrs- und Mobilitätsstrategie zu erstellen, die auf nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität abzielt.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.