Röhrnbach ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
4338 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94133
Vorwahlen
08582, 08551
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altreut, Alzesberg, Außernbrünst, Bruckmühle, Deching, Ernsting, Eschberg, Gaisbach, Göttlmühle, Goggersreut, Großwiesen, Grubhaus, Guttenhofen, Harsdorf, Hartmannsbrand, Hauzenberg, Hochgstaudert, Höbersberg, Holzmühle, Irlesberg, Kaltenstein, Kleinwiesen, Köpplhof, Köpplmühl, Kollberg, Kremplsberg, Lobenstein, Nebling, Neuhausmühle, Niederpretz, Oberndorf, Oberpretz, Oberstrahbergmühle, Paulusmühle, Pötzerreut, Praßreut, Rappmannsberg, Rumpenstadl, Salzgattern, Saußmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Röhrnbach
Hauptstraße 32
94133 Röhrnbach
2. Finanzamt Freyung
Bahnhofstraße 13
94078 Freyung
3. Landratsamt Passau
Heiliggeiststraße 1
94032 Passau
Gemeinde Röhrnbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.