Schwandorf ist eine Große Kreisstadt im gleichnamigen Landkreis Schwandorf im Regierungsbezirk Oberpfalz in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
29.254 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92421
Vorwahl
09431
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Egidiberg, Kreith, Krondorf, Löllsanlage, Niederarling, Oberschwandorf, Richt, Schwandorf, Unterschwandorf, Volkertsweiler, Egidiberg, Kreith, Krondorf, Löllsanlage, Niederarling, Oberschwandorf, Richt, Unterschwandorf, Volkertsweiler
Adressen:
1. Stadt Schwandorf
Stadtplatz 1
92421 Schwandorf
2. Landratsamt Schwandorf
Am Stadtpark 1
92421 Schwandorf
3. Finanzamt Schwandorf
Bahnhofstraße 2
92421 Schwandorf
Gemeinde Schwandorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.