Schwandorf ist eine Große Kreisstadt im gleichnamigen Landkreis Schwandorf im Regierungsbezirk Oberpfalz in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
29.254 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92421
Vorwahl
09431
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Egidiberg, Kreith, Krondorf, Löllsanlage, Niederarling, Oberschwandorf, Richt, Schwandorf, Unterschwandorf, Volkertsweiler, Egidiberg, Kreith, Krondorf, Löllsanlage, Niederarling, Oberschwandorf, Richt, Unterschwandorf, Volkertsweiler
Adressen:
1. Stadt Schwandorf
Stadtplatz 1
92421 Schwandorf
2. Landratsamt Schwandorf
Am Stadtpark 1
92421 Schwandorf
3. Finanzamt Schwandorf
Bahnhofstraße 2
92421 Schwandorf
Gemeinde Schwandorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.