Die heutige Stadt Spenge ist 1969 unter Einbeziehung fünf selbständiger Gemeinden des Amtes Spenge geschaffen worden. Sie gehört zum ostwestfälischen Kreis Herford im Regierungsbezirk Detmold und liegt im Ravensberger Land nördlich des Teutoburger Waldes
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
14.313 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32139
Vorwahlen
05225, 05223, 05428, 05206
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Spenge, Am Markt 1, 32139 Spenge
2. Kreis Herford, Wilhelmstraße 14, 32052 Herford
3. Bürgeramt Spenge, Bahnhofstraße 5, 32139 Spenge
Gemeinde Spenge – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.