Die Stadt Stadtlohn (plattdeutsch Stadlaun) liegt im westlichen Münsterland im Nordwesten des Landes Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Borken im Regierungsbezirk Münster.
Bundesland
Kreis
Einwohner
20.458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48703
Vorwahl
02563
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Almsick, AmEsch, Berkelhook, Bockwinkel, Breul, Bren, Estern, Estern-Bren, Feldkamp, Hegebrock, Hengeler-Wendfeld, Hilgenberg, Hordt, Hundewick, Immingfeld, Linward, Losberg, Wenning, Wenningfeld, Wessendorf, Almsick, AmEsch, Berkelhook, Bockwinkel, Breul, Büren, Estern, Estern-Büren, Feldkamp, Hegebrock, Hengeler-Wendfeld, Hilgenberg, Hordt, Hundewick, Immingfeld, Linward, Losberg, Wenning, Wenningfeld, Wessendorf
Adressen:
1. Stadtverwaltung Stadtlohn
Rathausplatz 1
48703 Stadtlohn
2. Bürgerbüro Stadtlohn
Rathausplatz 1
48703 Stadtlohn
3. Ordnungsamt Stadtlohn
Rathausplatz 1
48703 Stadtlohn
Gemeinde Stadtlohn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.