Die Stadt Stadtlohn (plattdeutsch Stadlaun) liegt im westlichen Münsterland im Nordwesten des Landes Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Borken im Regierungsbezirk Münster.
Bundesland
Kreis
Einwohner
20.458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48703
Vorwahl
02563
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Almsick, AmEsch, Berkelhook, Bockwinkel, Breul, Bren, Estern, Estern-Bren, Feldkamp, Hegebrock, Hengeler-Wendfeld, Hilgenberg, Hordt, Hundewick, Immingfeld, Linward, Losberg, Wenning, Wenningfeld, Wessendorf, Almsick, AmEsch, Berkelhook, Bockwinkel, Breul, Büren, Estern, Estern-Büren, Feldkamp, Hegebrock, Hengeler-Wendfeld, Hilgenberg, Hordt, Hundewick, Immingfeld, Linward, Losberg, Wenning, Wenningfeld, Wessendorf
Adressen:
1. Stadtverwaltung Stadtlohn
Rathausplatz 1
48703 Stadtlohn
2. Bürgerbüro Stadtlohn
Rathausplatz 1
48703 Stadtlohn
3. Ordnungsamt Stadtlohn
Rathausplatz 1
48703 Stadtlohn
Gemeinde Stadtlohn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.